Teilnahmebedingungen
Fachausbildung zum muslimischen Seelsorger und Seelsorgerin
Die private Fachausbildung zum muslimischen Seelsorger und Seelsorgerin besteht aus sechzehn Einzelmodulen und einem anschließenden Fachpraktikum. Die gesamte Fachausbildung mit ihren sechszehn Module sind in zwei Ebenen unterteilt. Zum einen die Grundausbildung mit sechs Kernmodulen und die Fachausbildung mit zehn Aufbaumodulen und einem Fachpraktikum. Jedes einzelne Modul der Ausbildung hat im Hinblick auf die Lehrinhalte und Praxisanteile einen individuellen zeitlichen Umfang, wobei die gesamte Fachausbildung mit ihren einzelnen Modulen und dem Praxisanteil insgesamt ca. 600 Unterrichts- und Arbeitsstunden umfasst. Die einzelnen Module werden in der Form von Präsenz-Unterrichten, die mehrheitlich an Wochenenden stattfinden, durchgeführt. Darüber hinaus gibt es auch ca. sechs Online-Unterrichte, die innerhalb der Woche in den Abendstunden stattfinden. Diese Einteilung der Unterrichte und die entsprechenden Zeiten, sind bewusst gewählt worden, so dass man diese Fachausbildung bequem auch Arbeit oder Studium begleitend absolvieren kann.
Die einzelnen Module und die geleisteten Ausbildungsarbeiten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden innerhalb der Ausbildung, intern in Unterrichtseinheiten (UE) und analog dem Bologna System mit ECTS-Punkten bewertet. Diese Bewertungsform in Leistungspunkten (Credit Points) werden im Europäischen Hochschulraum als European Credit Transfer System (ECTS) angegeben und erleichtern somit die Einordung und Klassifizierung der geleisteten Arbeit und dem zeitlichen Aufwand, was der/die Betreffende aufwenden muss, um die Lernziele des Lernstoffes zu erreichen. Somit wird für alle Beteiligten und Außenstehende der Fachausbildung der muslimischen Seelsorge, sowie für andere Facheinrichtungen und Bildungsträgern im In- und Ausland, die Leistung dieser Fachausbildung mess- und vergleichbar. Dabei entspricht ein ECTS-Punkt einem Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Arbeitsstunden.
Zu jedem Modul sind Lehrmaterialien und Skripte erhältlich. Über den Inhalt jedes Moduls gibt es eine Modulabschlussprüfung bzw. Leistungsmessung. Die Teilnahme an den Prüfungen ist freiwillig. Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die die gesamte Ausbildung durch Prüfungen erfolgreich abschließen, erhalten ein Zertifikat und einen umfassenden Leistungsnachweis. Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die keine Prüfungen ablegen oder nur die Grundausbildung oder Fachausbildung besuchen, erhalten zum Abschluss lediglich eine Teilnahmebestätigung. Die Fachausbildung ist derzeit nur nach dem Privatrecht anerkannt.
Anmeldung
Die Anmeldung ist nur verbindlich, wenn sie auf dem dafür vorgesehenen Anmeldevertrag erfolgt. Die Zusendung des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldevertrag erfolgt online auf
Stipendium
Die Fachausbildung zum muslimischen Seelsorger bzw. Seelsorgerin ist Aufgrund der Unabhängigkeit der AfmS mit Kosten verbunden. Die Zielsetzung der AfmS ist, jedem interessierten Menschen den Zugang zu der Fachausbildung zu ermöglichen, daher unterstützen wir alle Personen in der Organisation eines Stipendiums, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Hierfür haben wir ein Netzwerk zu unterschiedlichen Stiftungen im deutschsprachigen Raum aufgebaut, die das zivilgesellschaftliche Engagement in diesem Themenbereich fördern. Eine entsprechende Anfrage, ist mit einem Curriculum Vitae, einer Interessensbekundung für die Ausbildung und einer schriftlichen Darlegung der finanziellen Situation, mit dem Verweis Stipendium an
Zugangsvoraussetzungen
Die Fachausbildung im Bereich der muslimischen Seelsorge bietet sich nicht nur als umfassenden Einstieg in die Thematik für alle Interessierte an, sondern auch als konsekutive Weiterbildung für Imame und muslimische Fachkräfte im Bereich der Islamwissenschaft, Religionspädagogik, Orientalistik und Arabistik, sowie andere Fachbereiche, z.B. Sozialwissenschaften, Pädagogik, Psychologie oder Medizin. Die betreffenden Lehrinhalte sind mehrheitlich unabhängig vom Lehrstoff anderer Ausbildungskonstrukten, Fortbildungen oder Studiengängen, wobei es in einigen Modulen zu Überschneidungen aus anderen Fachbereichen kommen kann. Für die Ausbildung sind neben der allgemeinen Bereitschaft und Anwesenheit auch hinreichende deutsche Sprachkenntnisse erforderlich. Darüber hinaus sind geringe Arabischkenntnisse im Umfang des Niveaus A1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) vorteilhaft, aber nicht zwingend notwendig. Bei Bedarf bietet die AfmS auch Grundkurse und Vertiefungskurse für die arabische Sprache an. Eine generelle schulische oder akademische Zugangsqualifikationen gibt es für die Fachausbildung zum muslimischen Seelsorger bzw. Seelsorgerin keine.
Ausbildungsgebühr
Die gesamten Ausbildungskosten belaufen sich auf 3500 Euro, wobei noch eine Anmelde- und Bearbeitungsgebühr von 150 Euro anfallen. Diese Anmelde- und Bearbeitungsgebühr entfällt bei einer frühzeitigen Anmeldung. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin kann zwischen zwei Zahlungsvarianten wählen, die einmalige Zahlung der gesamten Ausbildungsgebühr oder eine dreiteilige Ratenzahlung, mit festgelegten Datumsgrenzen.
Rücktritt und Stornierung
Die AfmS behält sich die Verlegung, Zeitliche Veränderung und die Absage der gesamten Ausbildung oder einzelner Module vor. Für Module, die nicht zustande kommen, werden die bereits entrichteten Gebühren zurückgezahlt oder ein adäquater Ersatz geleistet. Weitergehende Ansprüche sind dagegen ausgeschlossen. Ein Rücktritt des Teilnehmers von der Teilnahme ist schriftlich bis 8 Wochen vor Beginn der ersten Unterrichtseinheit möglich, wobei die Anmelde- und Bearbeitungsgebühren nicht zurückgezahlt werden können. Bei einem Rücktritt innerhalb der 8 Wochen vor Kursbeginn, ist grundsätzlich die volle Ausbildungsgebühr zu entrichten. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn eine geeignete Anmeldung einer Ersatzperson dem AfmS vorliegt. Hierbei wird lediglich die Anmelde- und Bearbeitungsgebühren einbehalten. Die Kündigung einer bereits laufenden Ausbildung durch den Teilnehmer bzw. Teilnehmerin ist nur der AfmS schriftlich zu erklären, wobei die volle Ausbildungsgebühr zu entrichten ist. Wird die gesamte Ausbildung oder einzelne Module von einer dritten Partei finanziert oder besteht ein Stipendium, liegt die Gewährleistung der reibungslosen Bezahlung auf Seiten des Teilnehmers und nicht der AfmS. Dies gilt auch bei einer Kündigung Seitens des Teilnehmers.
Von der AfmS kann einem Teilnehmer/ einer Teilnehmerin gekündigt werden, wenn der Teilnehmer/ dieTeilnehmerin in einem der folgenden wichtigen Punkte gegen die Ausbildungsregeln bzw. den Ausbildungsvertrag verstößt: Wenn der Teilnehmer/ die Teilnehmerin
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund bzw. Entschuldigung nicht die Ausbildung antritt (zu den Präsenzeinheiten erscheint), oder
b) der Teilnehmer/ die Teilnehmerin die Ausbildung um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, oder
c) die Ausbildungsgebühr bzw. eine Rate der Ausbildungsgebühr trotz nochmaliger Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung nicht entrichtet wird, oder
d) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Dozenten oder der Hausordnung verstößt. Unabhängig vom Grund des Rücktrittes und von welcher Seite der Vertrag für eine laufende Ausbildung gekündigt wird, werden bereits bezahlte Ausbildungsgebühren nicht zurückerstattet und die verbleibenden Ausbildungsgebühren sind trotz alledem komplett zu entrichten und werden sofort fällig.
Teilnahmebescheinigung, Zeugnis & Leistungsnachweis
Nach erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung mit beiden Ausbildungsblöcken (Kern- und Aufbaumodule), was das Bestehen der internen Abschlussprüfung und den Modulleistungsnachweisen beinhaltet stellt die AfmS ein Zeugnis mit einem umfassenden Leistungsnachweis aus. Dies erfolgt aber lediglich bei der Absolvierung der kompletten Ausbildung mit maximal 10% Fehlzeiten oder einem entsprechenden Ausgleich der Fehlzeiten, der von der AfmS vorgegeben wird. Bei längeren Fehlzeiten müssen die entsprechenden Module oder Lerninhalte innerhalb von 12 Monaten nachgeholt werden. Die Möglichkeiten und eventuelle Kosten für die Wiederholung sind mit der AfmS abzusprechen.
Prüfungen
Um die Lernergebnisse der Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen zu festigen, zu gewährleisten, zu messen und dokumentieren, werden in jedem Modul eine Modul-Abschlussprüfung bzw. ein entsprechender Leistungsnachweis durchgeführt. Ohne die Teilnahme an der Modul-Abschlussprüfung bzw. ein entsprechender Leistungsnachweis, kann das Modul nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Darüber hinaus wird am Ende der gesamten Ausbildung eine Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfungen werden in Absprache mit den Dozenten von der AfmS festgesetzt und durchgeführt.
Selbstlernphasen und Hausarbeiten
Neben den Präsenzzeiten ist eine kontinuierliche Arbeit an den vermittelten Lerninhalten und den eigenen Fähigkeiten, sowie an dem eigenen Wissensstand, unumgänglich. Hierfür setzt der Dozent der einzelnen Module eine feste Selbstlernphase und Aufgabenstellung bereit. Diese muss der Teilnehmer bzw. Teilnehmerin selbstständig außerhalb der Präsenzzeit bearbeiten, ohne dass eine Überprüfung durch das AfmS notwendig ist. Der Teilnehmer bzw. Teilnehmerin verpflichtet sich mindestens 80% der Aufgaben zu bearbeiten und abzugeben, dies ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulabschlussprüfung.
Fachpraktikum
Im Anschluss an die Ausbildung sollten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen ein fachbezogenes Praktikum absolvieren, was mindestens fünf Tage umfasst. Hierbei ist es empfehlenswert mehrere Arbeitsbereiche der Seelsorge kennenzulernen. Die AfmS versucht bei der Wahl der Praktikumsplätze Hilfestellung zu leisten, wobei sich auch die Teilnehmer und Teilnehmerinnen selbständig um Praktikumsplätze bemühen sollten. Hierbei können die Praktikumsplätze an unterschiedlichen Orten in Deutschland und Europa liegen. Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit Vorerfahrung in diesem Bereich, können mit entsprechenden Nachweisen, eine Anerkennung ihrer Vorkenntnisse in Bezug auf die Dauer des Praktikums bei der AfmS anerkennen lassen. Jeder Teilnehmer und teilnehmerin muss nach dem Praktikum bei der AfmS ein schriftlicher Praktikums- und Erfahrungsbericht einreichen, wobei diese beiden Berichte, nicht förmlichen Grundlagen obliegen, sondern lediglich die Erfahrungen und Empfindungen in der Praxis wiederspiegeln sollen. Darüber hinaus fließen diese beiden Berichte nicht in die Bewertung ein.
Lehrmaterial
Die Ausbildung beinhaltet auch Lehr- und Informationsmaterialien, sie dienen dem Erlernen der Fertigkeiten und Fähigkeiten, sowie des nötigen Wissens für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zur muslimischen Seelsorge. Alle Rechte und Vervielfältigungen liegen bei der AfmS.
Anerkennung von Ausbildungsinhalten
Ausbildungsinhalte oder Module vorangegangener oder parallellaufender Ausbildungen oder eines Studiums an einer anerkannten Fachhochschule oder Universität werden in der Regel von der AfmS nicht anerkannt oder angerechnet. Der Grund liegt in der Sicherung und Beibehaltung der von der AfmS selbstgesetzten Standards und den hohen Anspruch an das Curriculum der muslimischen Seelsorge. Bei einer Vergleichbarkeit von Lehrinhalten kann unter Umständen, dennoch eine Anerkennung erfolgen, wobei die abschließende Entscheidung bei der AfmS liegt.
Copyrightrechte
Alle Lehrmaterialien (Skripte, Kopien und Präsentationen usw.) sind in erster Linie für die Ausbildung bestimmt. Sie dürfen ohne vorherige Genehmigung der AfmS weder kopiert noch an Nicht-Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen der Ausbildung weitergegeben werden. Darüber hinaus obliegen alle Rechte an Bild- und Videomaterial innerhalb der Ausbildung der AfmS.
Schulungsorte & Exkursionen
Die einzelnen Module, die eine Präsenzverpflichtung beinhalten, finden in Wuppertal in den Schulungsräumlichkeiten der AfmS statt. Ausgenommen sind Termine oder das Ausbildungskonzept was Online stattfindet. Darüber hinaus werden einzelne Termine, wie die Exkursionen an anderen Orten in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sind eigenverantwortlich in der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten und Exkursionen.
Haftung
Haftung für Schäden sowie Haftung für von Teilnehmer und Teilnehmerinnen mitgeführte Gegenstände, wie Geräte oder Kleidung, insbesondere im Falle des Abhandenkommens oder Diebstahls aus einem Veranstaltungsraum, wird nicht übernommen.
Hausordnung
Die für die jeweiligen Ausbildungsorten geltenden Hausordnungen gelten auch unmittelbar gegenüber allen Ausbildungssteilnehmern und Ausbildungsteilnehmerinnen.
Erfassung persönlicher Daten im EDV-System
Mit der Erfassung persönlicher Daten im EDV-System der AfmS erklärt sich der Teilnehmer/ die Teilnehmerin einverstanden. Die AfmS verpflichtet sich, die betreffenden Daten nach den derzeitig aktuellen datenrechtlichen Standards nur zu internen Zwecken zu verwenden und diese nicht an Dritte weiterzureichen. Lediglich nach Absprache und schriftlicher Zustimmung des betreffenden Teilnehmers/ der Teilnehmerin, können Daten an Dritte weitergereicht werden.
Sonstiges
Der Teilnehmer bzw. Teilnehmerin verpflichtet sich insbesondere:
- die Lerninhalte sorgfältig nachzuarbeiten und die Prüfungen bzw. Leistungsnachweise zu erbringen.
- den Unterrichtsgegenstand im vereinbarten Umfang, am vereinbarten Ort und in der vereinbarten Weise zu behandeln.
- bei Verhinderung oder Krankheit die AfmS zu informieren und entgangene Lerninhalte eigenständig nachzuholen.
- ausgefallene Unterrichtsmodule nach Absprache mit der AfmS nachzuholen.
- die Teilnahmeliste regelmäßig und nur für sich selber auszufüllen.
- von dem Dozenten und der AfmS zur Verfügung gestellte Unterlagen und Materialien nur vereinbarungsgemäß zu verwenden.
- jede Art weltanschaulicher, parteipolitischer, wirtschaftlicher und religiöser Werbung für sich oder Dritte sowie jede Form der An- und Abwerbung von Teilnehmenden zugunsten eigener oder von Veranstaltungen Dritter zu unterlassen.
- jede Form und Ausdruck von Rassismus, Diskriminierung oder Streitigkeiten sind zu unterlassen.
- Veränderungen der Kontaktdaten unverzüglich der AfmS zu melden.